Wir weisen darauf hin, dass eine Beschäftigung in unserem Hause nur möglich ist, wenn vor Dienstantritt vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht und nachgewiesen wird.
Ferner gilt zunächst bis 31.12.22: Vor Beginn der Beschäftigung muss ein ausreichender Schutz gegen das Corona-Virus z. B. durch entsprechende Impfung nachgewiesen werden.
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